Schulungen im Bereich Kinderschutz Hinsehen – Zuhören -Mitdenken – (Be)Sprechen - Schützen

01.08.2024 – Die neuen Schulungstermine für das 2. Halbjahr 2024 sind da!

Zur Information:
Alle haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Voll- und Teilzeitbeschäftigte, Honorarkräfte) sind verpflichtet, eine Basisschulung zu absolvieren. Wenn Sie bereits an einer Schulung bei uns oder bei einem anderen Träger absolviert haben, dann legen Sie bitte den Nachweis darüber den Unterlagen bei.

Eine Auffrischungsschulung ist für jede und jeden verpflichtend, der vor maximal fünf Jahren bereits an einer Basisschulung teilgenommen hat. Wenn Sie diese bei uns oder bei einem anderen Träger absolviert haben, dann legen Sie bitte den Nachweis darüber den Unterlagen bei.

Natürlich können alle interessierten Personen an einer Schulung teilnehmen, ganz gleich, ob sie sich im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit engagieren oder nicht.

Ich freue mich darauf, mit Ihnen in den Austausch zu kommen und gemeinsam mit Ihnen dazu beizutragen, dass Kinder gestärkt werden.

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