Pastorale Gremien, das waren in den deutschen Bistümern Jahrzehnte lang die Pfarrgemeinderäte. Mit der Wahl im November 2025 wird das anders – zumindest in unserm Erzbistum Paderborn. Denn Ende 2024 ist ein neues Statut in Kraft getreten, das neue Begrifflichkeiten für die pastoralen Gremien einführt.
Die neuen Namen – Rat der Pfarrei, Rat der Pfarreien, Pastoralverbundsrat – sind jedoch nicht das entscheidende. Entscheidend ist stattdessen, dass die neuen Gremien für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.
Die neuen pastoralen Gremien sind auf der Ebene des Pastoralen Raums angesiedelt. Sie sind gemeinschaftlich mit hauptamtlich Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten besetzt und bilden das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum. Außerdem gibt das Statut den Gremien auch Wahlmöglichkeiten, etwa was die Form und die Größe der Wahlgremien angeht. Darüber hinaus wird es mit den Gemeindeteams neue, weniger formalistisch ausgerichtete Engagementformen geben.
Zentrale Informationen zu den neuen Gremien liefert ein Artikel auf dem WIR-Portal
Das Erzbistum Paderborn wird im Herbst 2025 erstmals Wahlen zu den pastoralen Gremien und zu den Kirchenvorständen in einem hybriden Format abhalten. Dieses Modell bietet den Wahlberechtigten die Möglichkeit, ihre Stimme digital abzugeben oder auf Antrag per Briefwahl teilzunehmen. Die klassische Urnenwahl vor Ort entfällt.
Weitere Informationen zur Wahl und wie die digitale Stimmabgabe funktioniert finden Sie hier. Probieren Sie es aus!
Hier können Sie eine Datei mit „Eckpfeilern“ zu den neuen Gremien herunterladen, eine Art Kurzfassung mit den wichtigsten Neuerungen.