Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer
„Sie sind mehr als Lückenbüßer oder Nothelfer. Wie die Jünger Jesu bei der Brotvermehrung spielen sie eine aktive Rolle:
Sie geben das Brot des Lebens weiter.“ (Liturgisches Institut der deutschsprachigen Schweiz)
Seit 1968 gibt es die Möglichkeit, Laien als Kommunionhelferinnen und Kommunionhelfer zu beauftragen, neben den Priestern und Diakonen - die Kraft ihres Amtes dazu befugt sind - die Kommunion auszuteilen.
Kommunionhelfer sind ausgebildete Gemeindemitglieder, die beim Austeilen der Kommunion im Gottesdienst helfen. Darüberhinaus bringen sie die Kommunion zu den Alten und Kranken der Gemeinden. Kommunionhelfer bringen Christus zu den Menschen. Frauen und Männer, die sich im Sinne des allgemeinen Priestertums in ihren Gemeinden besonders einsetzen, können also auch in der Feier der Eucharistie, dem Mittelpunkt allen kirchlichen Lebens, am priesterlichen Dienst der Kirche sichtbar und wirksam Anteil nehmen. Das ist eine Bereicherung und bestätigt zugleich, dass alle Gläubigen zum Dienst am Leben der Kirche berufen sind.
Es ist Aufgabe des Pfarrers, im Einvernehmen mit dem Gesamt-Pfarrgemeinderat Frauen und Männer ab einem Alter von 25 Jahren und höchstens 72 Jahre für diese Beauftragung vorzuschlagen, die für eine, mehrere oder alle Pfarrgemeinden eines Pastoralverbundes gilt. Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten werden zu einem Einführungswochenende zusammengerufen. Von der Teilnahme an diesem Einführungswochenende ist die Bestellung durch den Erzbischof abhängig.
Die Beauftragung zur Spendung der hl. Kommunion wird jeweils für 3 Jahre erteilt. Sie kann nach Ablauf der Zeit in Übereinstimmung mit dem zuständigen Pfarrer erneuert werden.
Hier die Termine für die nächsten Kurse für den Kommunionhelferdienst.