Das Weihesakrament wird durch den Bischof gespendet, indem er den Weihekandidaten einzeln die Hände auf den Kopf legt. Anschließend spricht er über alle ein feierliches Weihegebet. Diese zentralen Gesten der Weihe werden ergänzt durch eine Fülle weiterer Riten (z.B. das Anlegen der entsprechenden Gewänder, die Übergabe des Evangelienbuches oder des Kelches); diese Riten unterscheiden sich je nach dem, um welche Stufe des Amtes es sich handelt. Die Weihe ist immer eingebettet in die Feier der Eucharistie.
Das Zweite Vatikanische Konzil (1962-1965) hat den Diakonat als eigenständigen Dienst in der Kirche neu entdeckt. Darum gibt es neben den Diakonen, die diesen Dienst nur für gut ein Jahr ausüben, weil sie dann zu Priestern geweiht werden, auch "Ständige Diakone", Männer mit einem Zivilberuf und in der Regel verheiratet. Sie üben den Dienst des Diakons ehrenamtlich in ihrer Kirchengemeinde aus.